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Keine Baugenehmigung für Vorhaben im Baugebiet

Beldorf, den 15. 08. 2023

Da denkst Du als Gemeinde, dass alles richtig gelaufen ist und dann fällt ein Bundesgericht eine Entscheidung, die Baugebiete im gesamten Bundesgebiet zum Erliegen bringt...

 

Auch das Baugebiet in der Dorfstraße wurde in einem solchen beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch geplant. Hierdurch konnte Zeit für zusätzliche Genehmigungsprüfungen und Geld für einen zusätzlichen planerischen Aufwand gespart werden, um die Grundstückspreise nicht unnötig in die Höhe zu treiben. In dem nun gefassten Gerichtsbeschluss wurde festgestellt, dass diese Form der Planung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Im ersten Moment wurde für das Baugebiet in Beldorf noch Entwarnung gegeben, da die regelgerechte  Einspruchsfrist gegen die Planungen bereits verstrichen war. Nun haben die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene jedoch die Reißleine gezogen und sorgen dafür, dass vorerst keine weiteren Baugenehmigungen erteilt und Baugenehmigungen, die nach dem 18.07.2023 erteilt wurden, auf Eis zu legen sind.

Wohl dem Bauherrn, der sofort mit dem Bau begonnen hat. All diejenigen, die -vielleicht auch im Hinblick auf sinkende Baupreise- noch keinen Bauantrag gestellt und noch nicht mit dem Bau begonnen haben, müssen sich somit vorerst in Geduld üben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die zuständigen MInisterien jetzt positionieren.

 

Die Gemeinden sind durch den Gemeindetag gegenüber dem Gesetzgeber entsprechend vertreten und werden alles daran setzen, eine akzeptable und vor allem schnelle Lösung für die Betroffenen zu erreichen.

 
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Gemeinde Beldorf

Bornholter Str. 2

25557 Beldorf

 

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